Besteuerung virtueller Anteile
Wann bei VSOP und ESOP die Steuer entsteht, und warum der Zeitpunkt wichtiger ist als der Satz.
Was es bedeutet
Virtuelle Anteile aus einem VSOP begründen keine Gesellschafterstellung, sondern einen schuldrechtlichen Anspruch auf eine Zahlung. Steuerlich behandelt die Finanzverwaltung diese Zahlung regelmäßig als Arbeitslohn: Sie unterliegt der Lohnsteuer und den Sozialabgaben, und zwar in dem Moment, in dem sie zufließt. Bei echten Anteilen aus einem ESOP kann dagegen bereits die verbilligte Überlassung einen geldwerten Vorteil auslösen, und der spätere Verkauf wird zusätzlich als Kapitalertrag erfasst.
Warum es zählt
Wegen der sogenannten Dry-Income-Problematik. Wer echte Anteile unter Wert erhält, kann steuerpflichtig werden, ohne einen Cent erhalten zu haben, und muss die Steuer aus eigenen Mitteln auf einen Gewinn zahlen, der nur auf dem Papier existiert und sich nicht verkaufen lässt. Genau das hat das VSOP in Deutschland zum Standard gemacht: Es entsteht keine Steuer, solange kein Geld fließt. Der Preis dafür ist der höhere Satz, weil Arbeitslohn regelmäßig ungünstiger besteuert wird als ein Veräusserungsgewinn.
Rechenbeispiel
Zwei Mitarbeitende, jeweils ein Gegenwert von 100.000 EUR beim Exit. Im VSOP werden 100.000 EUR als Arbeitslohn ausgezahlt und mit dem persönlichen Satz zuzüglich Sozialabgaben belastet; bei einem Grenzsatz von zweiundvierzig Prozent bleiben grob 58.000 EUR vor Solidaritätszuschlag. Im ESOP mit rechtzeitig erworbenen Anteilen zu einem angemessenen Preis fällt beim Verkauf grundsätzlich Abgeltungsteuer an, was deutlich günstiger sein kann, aber voraussetzt, dass beim Erwerb kein geldwerter Vorteil entstanden ist und der Ausübungspreis aufgebracht wurde.
Der häufige Fehler
Anzunehmen, es handle sich um eine reine Rechenfrage. Die Behandlung hängt von der konkreten Vertragsgestaltung ab, vom Zeitpunkt des Erwerbs, vom Bewertungsgutachten und inzwischen auch davon, ob die Voraussetzungen der neueren Regelungen zur Mitarbeiterbeteiligung erfüllt sind. Der zweite Fehler ist, sich auf die Zusage zu verlassen, ohne die Bedingungen für einen Ausstieg vor dem Exit gelesen zu haben. Ein dritter Fehler ist, sich auf eine mündliche Zusage zur steuerlichen Behandlung zu verlassen, die niemand im Unternehmen verbindlich geben kann.
In der Praxis
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz hat die Lage für echte Anteile verbessert, indem es die Besteuerung unter bestimmten Voraussetzungen aufschiebt, das VSOP bleibt aber die verbreitete Form. Diese Seite ist eine Erklärung der Mechanik und keine Steuerberatung; bei einer Zusage, die einen wesentlichen Teil des eigenen Vermögens ausmacht, gehört die konkrete Behandlung vor der Unterschrift geprüft. Zu klären ist außerdem, ob die Auszahlung als sonstiger Bezug oder als laufender Arbeitslohn abgerechnet wird, denn davon hängt die Lohnsteuerberechnung im Auszahlungsmonat ab, und eine grosse Einmalzahlung kann im Jahr des Exits in eine deutlich höhere Progression fallen als erwartet. Lassen Sie sich die Bedingungen vollständig aushändigen.
Was Sie fragen sollten
Fragen Sie, zu welchem Zeitpunkt die Steuer entsteht und auf welcher Grundlage sie bemessen wird, und lassen Sie sich das schriftlich geben. Fragen Sie zweitens, ob die Gesellschaft ein Bewertungsgutachten hat und wie alt es ist, denn der angesetzte Wert entscheidet bei echten Anteilen darüber, ob überhaupt ein geldwerter Vorteil entsteht. Fragen Sie drittens, was passiert, wenn Sie das Unternehmen vor einem Exit verlassen, und ob die Zusage dann verfällt, weiterläuft oder abgefunden wird. Und ziehen Sie bei einer Zusage, die einen wesentlichen Teil Ihres Vermögens ausmacht, eine Steuerberatung hinzu: Diese Seite erklärt die Mechanik, sie ersetzt keine Beratung zu Ihrem konkreten Fall. Und holen Sie die Antworten schriftlich ein, denn eine mündliche Zusage zur steuerlichen Behandlung kann Ihnen im Unternehmen niemand verbindlich geben.
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